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Rechtliche Hinweise – Festival




Rechtliche Hinweise

Gültig für SCHLOSSMITLUSTIG
 Stand 26.02.2026    

Mit dem Erwerb eines Tickets sowie dem Betreten des Festivalgeländes akzeptieren Besucherinnen und Besucher die nachfolgenden Bedingungen.

Programm & Änderungen

Programm, Line-up, Zeiten und Infrastruktur können jederzeit geändert werden.   Änderungen oder der Ausfall einzelner Programmpunkte berechtigen nicht zur Rückerstattung.

Wetter & höhere Gewalt

Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Absage, Unterbruch oder Einschränkungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Sicherheitslagen) besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Hausrecht & Sicherheit

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Personen kann ohne Angabe von Gründen der Zutritt verweigert oder sie können vom Gelände verwiesen werden, insbesondere bei Sicherheits- risiken oder Verstössen gegen Weisungen.      
Eine Rückerstattung ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.      
Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.  Vorbehalten bleibt zwingendes Schweizer Recht.

Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Am Festival können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt und für Dokumentations- und Kommunikationszwecke verwendet werden.  Mit dem Besuch erklären sich Gäste damit einverstanden.

Externe Leistungen

Für Leistungen Dritter (z.B. Catering, Sicherheit, Ticketplattformen, Parkplätze) gelten deren eigene Bedingungen.  Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur soweit bearbeitet, wie dies für die Organisation und Durchführung des Festivals erforderlich ist (z.B. Kontaktanfragen oder Ticketabwicklung über Drittanbieter). Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte ausser soweit gesetzlich erforderlich  oder für die Vertragsabwicklung notwendig.  

Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.